Arbeitsrecht
Man kennt das. Es steht täglich in der Zeitung. Ein Leben lang schwer geschuftet und dann die Kündigung. Von heute auf morgen. Aber halt, so einfach sollte man es seinem Arbeitgeber nicht machen. Man kann einiges dagegen unternehmen, zum Beispiel eine Kündigungsschutzklage erheben. Ziel wäre die gerichtliche Feststellung, dass die Kündigung des Arbeitgebers das Arbeitsverhältnis nicht beendet hat.
Aber selbst wenn das Arbeitsverhältnis nicht mehr hergestellt werden kann, würden wir versuchen, wenigstens eine Abfindung für Sie durchzusetzen. Sogar wenn kein Abfindungsanspruch besteht. Orientierungspunkt für den Abfindungsbetrag könnte eine "Daumenregel" sein. Demnach ist ein halbes bis zu einem ganzen Bruttomonatsgehalt pro Jahr der Beschäftigung angemessen.
Oder haben Sie vielleicht eine Abmahnung erhalten? In der Regel wird sie vom Arbeitgeber aus einem bestimmten Grund ausgesprochen. Sie ist eine notwendige Voraussetzung, um Ihnen später aus verhaltensbedingten Gründen überhaupt kündigen zu können. Aber auch die müssen Sie nicht kommentarlos schlucken. Erste Prüfung: Handelt es sich überhaupt um eine Abmahnung im Rechtssinne? Nach unserer Rechtssprechung sind dafür bestimmte Voraussetzungen erforderlich. Das abgemahnte Verhalten muss beispielsweise mit Datum und Uhrzeit des Vertragsverstoßes genau beschrieben sein. Aussagen wie "Häufige Unpünktlichkeit" oder "schlechte Arbeitsmoral" genügen nicht.
Übrigens haben Sie einen Rechtsanspruch auf Rücknahme und Entfernung einer nicht gerechtfertigten Abmahnung. Also nicht gleich ins Bockshorn jagen lassen. Sprechen Sie mit Rechtsanwältin Aytül Otters.
Unter Arbeitsrecht versteht man die Regelung der Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern und ihrer Vertretungsorgane. Gerade in der heutigen Zeit spielt das Arbeitsrecht im Leben eines Arbeitnehmers eine eminent wichtige Rolle und entscheidet nicht selten über Sein und Nichtsein. Zu ihm gehören vor allem die Themen Kündigung, Kündigungsschutz, Abmahnung, Mobbing, Lohn und Gehalt, Abfindung und Aufhebungsvertrag.