Führerscheinrecht

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, den Führerschein zu verlieren. Zum einen durch eine Verkehrsstraftat, zum anderen durch zu viele Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg. Darüber hinaus kann aber auch eine Verwaltungsbehörde den Führerschein einziehen, wenn sich der Inhaber nach Ansicht der Behörde als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erweist. Aber egal wie, wir vertreten Sie nicht nur in Strafverfahren, wenn der Führerscheinentzug droht, sondern auch in allen verwaltungs- und verwaltungsgerichtlichen Verfahren, die dem Erhalt oder aber auch der Neuerteilung einer Fahrerlaubnis dienen.

Darüber hinaus sind wir für Sie da und helfen bei der

Ab dem 01.01.1999 gilt in Umsetzung des geltenden EU-Rechts ein neues Fahrerlaubnisrecht und damit auch der neue Kartenführerschein. Im Einzelnen sind darin u. a. die neuen Regelungen der Fahrerlaubnisklassen, das begleitete Fahren ab 17, die Voraussetzungen für die Fahrerlaubnis und die Geltungsdauer, die Daten des Führerscheins, das Punktsystem, die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) und das Register beim Kraftfahrt-Bundesamt festgehalten. Die nächste Umsetzung steht am 19.01.2009 an. Sie befasst sich u. a. mit Regelungen, den deutschen Behörden eine Möglichkeit an die Hand zu geben, zu verhindern, dass wegen Alkohol- und Drogenmissbrauchs ungeeignete Personen durch einen Führerschein aus dem Ausland das Fahrverbot im Inland umgehen. Sie sehen, es wird immer schwieriger und ohne rechtlichen Beistand fast unmöglich.

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