Verkehrsrecht

Der Straßenverkehr hat in den letzten Jahren rasant zugenommen. Im Jahr 2006 weist die Statistik rund 2.235.000 polizeilich erfasste Unfälle aus, davon 1.791.979 Sachschadensunfälle, 327.984 mit Personenschäden und 96.400 schwerwiegende Unfälle mit Sachschaden.

Schon bei geringfügigen Unfällen können sich Unfallbeteiligte durch unüberlegte Handlungen und Äußerungen selbst schaden. Deshalb grundsätzlich, kein Schuldeingeständnis abgeben und vor allem nichts unterschreiben. Durch unsere Kenntnisse auf vielen Rechtsgebieten, wie beispielsweise im Zivil-, Straf- und Verwaltungsrecht, der Verkehrsmedizin und der Verkehrsspychologie können wir entscheidend dazu beitragen, Geld zu sparen und weitere Unannehmlichkeiten zu verhindern. Wir haben Kenntnisse in Verkehrsspychologie, der Verkehrsmedizin und - ganz wichtig - ein technisches Verständnis für unfallanalytische Zusammenhänge.

Wir helfen Ihnen bei allen auftretenden Fragen und vertreten Sie insbesondere

Kommen Sie zu uns oder rufen Sie uns in akuten Fällen gleich vom Unfallort aus an. Kontaktieren Sie uns allerspätestens jedoch vor Einleitung eines Ordnungswidrigkeits- oder eines Strafverfahrens. Wir sagen Ihnen, was Sie machen und wie Sie sich verhalten sollen.

Übrigens, kennen Sie eigentlich Ihre Rechte und wissen Sie, was Ihnen alles zusteht, wenn Sie unschuldig in einen Unfall verwickelt wurden? Sie werden sich wundern.

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