Vertragsrecht

Hätten Sie es gewusst? "Vertrag" kommt von "Vertragen". Ein Vertrag wird also abgeschlossen, um sich zu vertragen. Jean Paul Getty sagt zwar "Wenn man einem Menschen trauen kann, erübrigt sich ein Vertrag. Wenn man ihm nicht trauen kann, ist ein Vertrag nutzlos." Aber das stimmt Gott sei Dank so nicht. Ein Vertrag ist nie nutzlos. Ganz im Gegenteil. Er ist sehr sinnvoll, wenn er richtig abgefasst ist. Und dafür sind wir die Spezialisten.

Und was gibt es nicht alles für Verträge: Kaufvertrag und Schenkungsvertrag, Arbeitsvertrag, Dienstvertrag und Werkvertrag, Mietvertrag und Pachtvertrag, Darlehensvertrag und Leihvertrag, um nur einige zu nennen. Ja und die Schuldverschreibung, das Schuldversprechen, die Schuldanerkenntnis und der Bürgschaftsvertrag, die Hochzeit und der Ehevertrag gehören auch noch dazu. Die häufigsten Verträge in einer Familie sind wohl die Versicherungsverträge.

Aber auch wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist, können wir oft noch helfen. Und was kann Ihnen nicht alles passieren. Einige Beispiele, ohne Anspruch auf Vollständigkeit:

Sie haben einen Gebrauchtwagen gekauft. Nachdem Sie ihn einige Tage gefahren haben, entsteht der Verdacht, dass die Kilometerleistung getürkt ist. Wollen Sie stillschweigend drüber hinweggehen?

Der Vermieter kündigt Ihren langjährigen Mietvertrag. Sie fühlen sich aber in der Wohnung wohl und wollen eigentlich gar nicht ausziehen. Sie reden mit ihrem Vermieter, er bleibt bei der Kündigung. Was tun?

Sie haben ein Darlehen aufgenommen, Ihr Darlehen wurde von Ihrer Bank an eine andere Bank verkauft. Sind Sie einverstanden?

Der Vermieter erhöht zum wiederholten Mal die Miete. Was tun, auch diesmal die Mieterhöhung klaglos akzeptieren?

Die Versicherung will für den Wasserschaden nicht aufkommen. Nach Ihrer Auffassung ist sie aber dazu verpflichtet. Was müssen Sie tun?

Ihr kleines Kind hat ein Auto verkratzt. "Eltern haften für ihre Kinder" heißt es allgemein. Müssen Sie in jedem Fall zahlen?

Sie hatten unverschuldet einen Unfall. Wissen Sie überhaupt, welche Rechte Sie haben und was Ihnen alles zusteht?

Sie haben eine Bürgschaft für eines Ihrer Kinder unterschrieben. Ihr Kind wird zahlungsunfähig. Sind Sie in jedem Fall verpflichtet, für Ihr Kind einzuspringen?

Sie werden zum wiederholten Mal an Ihrem Arbeitsplatz versetzt. Sie möchten aber gerne bleiben. Haben Sie überhaupt eine Chance?

Und, und, und … Die Aufzählung ließe sich beliebig fortsetzen. Was kann man machen? Unser Tipp: kommen Sie zu uns, wir werden gemeinsam beraten, was wir unternehmen können. Und Sie kennen unser Prinzip. So weit möglich, versuchen wir einen Prozess vermeiden.

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